Umsatzsteuer

Shopify als Kleinunternehmer: § 19 UStG richtig einstellen

24. Juni 2026 · 5 Min. · zrapp.group · Aktualisiert 30. September 2026

Die Kleinunternehmerregelung ist eine deutsche Besonderheit. Shopify ist eine internationale Plattform und kennt sie nicht. Zwischen beidem klafft eine Lücke, die von Hand geschlossen werden muss — in den Steuereinstellungen des Shops, in der Buchhaltung und auf der Rechnung. Dieser Beitrag beschreibt, wo überall etwas einzustellen ist und was passiert, wenn die Umsatzgrenzen fallen.

Transparenzhinweis: zrapp.group entwickelt zrapp. Die App erkennt einen konfigurierten Kleinunternehmerstatus und stellt Belege ohne Umsatzsteuer aus. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Seit 2025 gelten grundsätzlich 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt dagegen die Grenze von 25.000 €.
  • Beim Überschreiten der laufenden Grenze ist bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, steuerpflichtig. Beobachte den Gesamtumsatz laufend, auch außerhalb von Shopify.
  • Für nach § 19 UStG befreite Umsätze darf die Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Mindestangaben stehen seit 2025 in § 34a UStDV.
  • § 19 UStG ist keine pauschale Steuerbefreiung für alle Verkäufe ins Ausland. Prüfe Lieferort, Zielland und gegebenenfalls das EU-Verfahren nach § 19a UStG.

Was die Kleinunternehmerregelung seit 2025 bedeutet

§ 19 UStG befreit bestimmte Umsätze kleiner Unternehmen von der Umsatzsteuer. Grundsätzlich darf der maßgebliche Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten. Der Gesamtumsatz wird nach den gesetzlichen Regeln ermittelt; er ist nicht einfach der Gewinn oder eine einzelne Shopify-Auszahlung.

Die Befreiung gilt für den Unternehmer, nicht nur für einen Shop. Umsätze aus weiteren Shops und anderen unternehmerischen Tätigkeiten können deshalb ebenfalls zählen. Bei befreiten Umsätzen gibt es grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug. Ein freiwilliger Verzicht auf die Regelung bindet grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre.

Gründungsjahr und bestehendes Unternehmen unterscheiden

Wenn du die unternehmerische Tätigkeit neu aufnimmst, gilt im ersten Kalenderjahr die Grenze von 25.000 €. Die 100.000-€-Grenze ist hier nicht anwendbar. Bereits der Umsatz, mit dem du 25.000 € überschreitest, fällt unter die Regelbesteuerung.

Beispiel Gründung: Du startest 2026 und erzielst 40.000 € maßgeblichen Umsatz. Du bleibst nicht für das gesamte Jahr Kleinunternehmer. Bis zur Grenze können Umsätze befreit sein; der grenzüberschreitende Umsatz und die folgenden Umsätze sind steuerpflichtig.

Beispiel bestehendes Unternehmen: Dein Umsatz 2025 betrug 20.000 €. Dann kannst du 2026 die Regelung grundsätzlich bis zur laufenden Grenze von 100.000 € nutzen. Erzielst du 2026 insgesamt 40.000 €, entfällt sie wegen des Vorjahresumsatzes für 2027. Die 2026 zuvor rechtmäßig befreiten Umsätze werden dadurch nicht rückwirkend steuerpflichtig.

Shopify für befreite Inlandsumsätze einstellen

Kläre zuerst deinen Steuerstatus und die betroffenen Verkäufe. Hinterlege in Shopify keine deutsche Umsatzsteuerregistrierung, die für deine nach § 19 befreiten Inlandsumsätze eine Erhebung auslöst. Prüfe die Einstellung unter „Steuern und Zollgebühren“ und kontrolliere zusätzlich die Steuerlogik deiner Rechnungs-App.

Das Abschalten einer deutschen Steuererhebung bedeutet nicht, dass weltweit jede Bestellung steuerfrei ist. Andere Registrierungen, Zielländer und Sonderfälle sind getrennt zu prüfen. Teste mindestens eine deutsche Bestellung, eine Erstattung und gegebenenfalls eine Auslandsbestellung, bevor du die automatische Belegerstellung einschaltest.

Was auf die Kleinunternehmer-Rechnung gehört

Für Umsätze unter § 19 Absatz 1 UStG regelt § 34a UStDV die Mindestangaben. Dazu gehören Namen und Anschriften beider Parteien, eine zulässige steuerliche Identifikationsnummer des Leistenden, das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung sowie das Entgelt und der Hinweis auf die Kleinunternehmerbefreiung.

Bei einer zuvor vereinbarten Abrechnung durch den Leistungsempfänger gehört zusätzlich die Bezeichnung „Gutschrift“ auf das Dokument. Eine eigene Rechnungsnummer bleibt für Zuordnung und Archivierung sinnvoll, ist aber nicht Bestandteil der Mindestliste des § 34a. Die allgemeinen Pflichtangaben des § 14 Absatz 4 dürfen deshalb nicht unverändert als Pflichtliste für Kleinunternehmer dargestellt werden.

Eine geeignete Formulierung ist beispielsweise: „Für diesen Umsatz gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Weise keinen separaten Umsatzsteuerbetrag aus. Ein unzutreffender Steuerausweis kann eine Steuerschuld nach § 14c UStG auslösen; die konkrete Berichtigung gehört mit der Steuerberatung geklärt.

Verkäufe ins Ausland gesondert prüfen

Entscheidend ist zunächst, in welchem Land der Umsatz steuerbar ist. Die deutsche Befreiung nach § 19 gilt nicht automatisch für Umsätze, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar sind. Seit 2025 gibt es dafür das besondere EU-Meldeverfahren nach § 19a UStG mit Registrierung und weiteren Voraussetzungen.

Auch die 10.000-€-Schwelle für bestimmte EU-Fernverkäufe, eine mögliche OSS-Teilnahme und innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen müssen zum Geschäftsmodell passen. Ein Shopify-Tag oder ein Schalter in einer App entscheidet nicht über die rechtliche Anwendbarkeit. Mehr zu den getrennten Steuerfällen steht in OSS in Shopify einrichten.

Buchhaltung und Automatisierung

Kleinunternehmer müssen Geschäftsvorfälle weiterhin vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Die Befreiung betrifft die Umsatzsteuer, nicht sämtliche Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten. Ob eine Einnahmenüberschussrechnung ausreicht oder eine Buchführungspflicht besteht, richtet sich nach den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

zrapp kann Belege in sevdesk oder Lexware Office nach der eingerichteten §-19-Konfiguration erzeugen. Diese Einstellung hat in der App Vorrang vor anderen Steuerzuordnungen. Aktiviere sie deshalb nur für einen rechtlich passenden Anwendungsfall und prüfe Auslandsverkäufe gesondert. Die technische Priorität ist keine Bestätigung, dass § 19 für jede Bestellung gilt.

Wenn die Grenze näher rückt

Überwache den maßgeblichen Gesamtumsatz regelmäßig und plane die Umstellung, bevor die Grenze überschritten wird. Passe Shopify-Steuern, Rechnungsvorlagen und die Buchhaltungsanbindung gemeinsam an. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt je Umsatz; bereits ausgestellte Belege sollten nicht pauschal neu geschrieben werden.

Für die E-Rechnung gilt eine weitere Besonderheit: Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, müssen seit 2025 aber grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Details zum Empfang stehen im B2B-Leitfaden.

Quellen und Prüfstand

Die folgenden Quellen erläutern die im Beitrag beschriebenen Anforderungen und Funktionen. Prüfe bei der Einrichtung auch die Vorgaben deines konkreten Anwendungsfalls.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenze gilt im Gründungsjahr?

25.000 € maßgeblicher Gesamtumsatz. Bereits der Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig. Die 100.000-€-Grenze gilt hier nicht.

Wie verhindere ich Umsatzsteuer auf befreiten Shopify-Verkäufen?

Stimme deutsche Steuerregistrierung, Preis- und Rechnungseinstellungen sowie die §-19-Konfiguration deiner App aufeinander ab. Prüfe eine Testbestellung. Auslandsumsätze sind gesondert zu beurteilen.

Welche Angaben braucht die Rechnung?

Für nach § 19 befreite Umsätze gelten die Mindestangaben aus § 34a UStDV, einschließlich des Hinweises auf die Befreiung. Ein separater Umsatzsteuerbetrag darf nicht ausgewiesen werden.

Gilt § 19 automatisch im EU-Ausland?

Nein. Es kommt auf den Ort des Umsatzes und die anwendbare Befreiung an. Für eine Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten kann das besondere Verfahren nach § 19a UStG erforderlich sein.

Muss ich E-Rechnungen empfangen?

Ja, grundsätzlich seit 2025. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen, nicht deren Empfang.

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Belege ohne Umsatzsteuer, automatisch

Ist zrapp als Kleinunternehmer konfiguriert, entstehen alle Belege ohne Umsatzsteuer und mit § 19-Hinweis — und die App warnt, wenn Shop und Buchhaltung nicht zusammenpassen.

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