Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine ständig verfügbare, digitale Funktion auf deiner Website, über die Kundinnen und Kunden ihren Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können. Er ist das Gegenstück zum „Kaufen“-Button: Wer online bestellen kann, soll genauso einfach online widerrufen können — ohne Brief, ohne Telefonat, ohne Hürden.
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei verwandten Pflichten: Der Widerrufsbutton (§ 356a BGB) betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht im Fernabsatz. Er ist NICHT zu verwechseln mit dem seit 2022 bestehenden Kündigungsbutton (§ 312k BGB), der laufende Dauerschuldverhältnisse wie Abos beendet. Beide Buttons können nebeneinander nötig sein — sie lösen unterschiedliche Vorgänge aus.
Rechtsgrundlage: § 356a BGB und die EU-Richtlinie 2023/2673
§ 356a BGB setzt die elektronische Widerrufsfunktion aus der Richtlinie (EU) 2023/2673 um. Verbraucher sollen ihren Widerruf direkt über die Online-Oberfläche erklären können, auf der entsprechende Fernabsatzverträge geschlossen werden.
Die Regelung gilt seit dem 19. Juni 2026. Prüfe bei einem bestehenden Shop die tatsächlich veröffentlichte Funktion und die Widerrufsinformationen; eine bloße Planung oder ein nicht aktiviertes App-Embed reicht nicht.
Für wen gilt die Pflicht?
Betroffen sind alle Unternehmer, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche — also Website, Shop oder App — schließen, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das trifft auf nahezu jeden klassischen B2C-Onlineshop zu.
Wichtig: Es gibt keine Ausnahme für Kleinstunternehmen oder umsatzschwache Shops. Auch Start-ups, Nebenerwerbs-Shops und kleine Händler müssen die Funktion bereitstellen. Auf Marktplätzen gilt sie ebenso. Bei gemischten Geschäftsmodellen (B2B und B2C) muss der Widerrufsbutton zumindest für den Verbraucher-Bereich verfügbar sein.
Wann der Widerrufsbutton NICHT nötig ist
Die Pflicht greift nur, wenn überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ausgenommen sind insbesondere:
- Reine B2B-Verträge (ausschließlich Geschäfte mit Unternehmen)
- Verträge, die per Telefon, Fax oder Bestellkarte geschlossen werden (nicht über eine Online-Oberfläche)
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder klar personalisiert sind
- Versiegelte Waren aus Gründen des Gesundheitsschutzes/der Hygiene, die nach der Lieferung entsiegelt wurden
- Digitale Inhalte, bei denen das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen erloschen ist; bei entgeltlichen Inhalten genügt der Beginn allein nicht, sondern es sind unter anderem ausdrückliche Zustimmung, Kenntnisbestätigung und Vertragsbestätigung erforderlich
- Schnell verderbliche Waren
Die Anforderungen im Detail
Damit deine Umsetzung rechtssicher ist, muss die Funktion mehrere Kriterien erfüllen. Diese sind klar geregelt:
- Eindeutige Beschriftung: Die Schaltfläche trägt die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung. Mehrdeutige Begriffe wie „Stornieren“, „Serviceanfrage“ oder „Retoure“ sind unzulässig.
- Gut sichtbar und unmittelbar erreichbar: prominent platziert, optisch hervorgehoben, ohne unnötige Zwischenschritte — und ohne Login. Auch Gastbesteller müssen ihn nutzen können.
- Es muss kein technischer Button sein: Auch ein klar erkennbarer, hervorgehobener Hyperlink ist zulässig. Entscheidend sind Auffindbarkeit, eindeutige Beschriftung und der korrekte Ablauf.
- Zweistufiges Verfahren: Der erste Button führt zu einer Widerrufsformularseite; dort schließt ein zweiter Button mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“ den Vorgang ab.
- Ständige Verfügbarkeit: Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein.
Welche Daten du abfragen darfst — und welche nicht
§ 356a Absatz 2 nennt den Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils und das elektronische Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Eine Bestellnummer ist ein möglicher Identifikator, aber nicht die einzig zulässige Angabe. Beschränke das Formular auf erforderliche Angaben und verlange keinen Widerrufsgrund.
- Name der verbrauchenden Person
- Bestell- bzw. Vertragsnummer zur eindeutigen Zuordnung
- ein elektronisches Kommunikationsmittel (in der Regel die E-Mail-Adresse) für die Eingangsbestätigung
Die Eingangsbestätigung — der oft übersehene Pflichtteil
Sobald der Verbraucher den Widerruf abgeschickt hat, muss der Händler den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen — in der Praxis per E-Mail. Diese Bestätigung muss zwei Dinge enthalten: den Inhalt der Widerrufserklärung sowie das Datum und die genaue Uhrzeit des Eingangs.
Genau dieser Teil wird bei selbstgebauten Lösungen am häufigsten vergessen. Ein bloßes „Danke, wir haben deine Anfrage erhalten“ auf der Website reicht nicht — es braucht den nachweisbaren, zeitgestempelten Beleg an den Kunden.
Rechtsfolgen differenziert betrachten
Eine fehlende oder unzureichende Widerrufsfunktion kann insbesondere Beanstandungen und wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen. Ob weitere Sanktionen greifen, hängt vom konkreten Verstoß und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Pauschale Bußgeldbeträge sind deshalb kein zuverlässiger Hinweis für jeden Shop.
Der Beginn und das Erlöschen der Widerrufsfrist sind in § 356 BGB gesondert geregelt. Bei fehlerhaften Widerrufsinformationen kann die Frist unter den dort genannten Voraussetzungen länger laufen, für bestimmte Fälle höchstens zwölf Monate und 14 Tage. Ein fehlender Button allein darf nicht pauschal mit genau dieser Verlängerung gleichgesetzt werden. Prüfe Funktion und Belehrung gemeinsam.
Umsetzung in Shopify und anderen Shops
Für Shopify gibt es unsere EU-Widerrufsbutton-App. Installiere sie im Shopify App Store, aktiviere das App-Embed im Theme-Editor und prüfe die Einstellungen für Bestätigung und optionalen Retouren-Abgleich. Für diesen Weg ist kein Universal-Snippet nötig.
Für WooCommerce, Shopware oder eine eigene Website steht zusätzlich der universelle Widerrufsbutton bereit. Nach Registrierung und E-Mail-Bestätigung erhältst du ein Einbettungs-Snippet. Dieses Angebot hat einen eigenen Einrichtungs- und Datenverarbeitungsablauf.
Prüfe in beiden Fällen den veröffentlichten Shop als Gast und auf dem Smartphone. Die Installation unterstützt die technische Umsetzung; Auffindbarkeit, Widerrufsinformation und der richtige Anwendungsbereich müssen zu deinem Shop passen.
- Button sichtbar und während der Widerrufsfrist erreichbar platzieren
- Vertragsidentifizierung und Bestätigungsfunktion testen
- Eingangsbestätigung beim Kunden und Benachrichtigung beim Händler kontrollieren
- Widerrufsinformation und Datenverarbeitung auf den verwendeten Einrichtungsweg abstimmen
Checkliste: Ist dein Widerrufsbutton rechtssicher?
Prüfe deine Umsetzung anhand dieser Punkte:
- Button „Vertrag widerrufen“ ist auf jeder Seite leicht auffindbar und ohne Login erreichbar
- Zweistufiger Ablauf mit Bestätigungs-Schaltfläche „Widerruf bestätigen“
- Formular erfasst Name, Vertragsidentifizierung und Bestätigungskanal; ein Grund ist keine Pflichtangabe
- Kunde erhält unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit
- Die Funktion ist während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar
- In der Widerrufsbelehrung ist auf die Funktion und ihre Platzierung hingewiesen